Motorrad-Führerschein

Dein Motorrad-Führerschein

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Klasse A

Unbegrenzt Motorrad fahren

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Klasse A2

Motorisierung bis 35kW

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Klasse A1/MoFa

Mit 15 Jahren mobil werden

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Unbegrenzte Motorleistung

Führerschein Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Umstieg von A2 auf A

  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstunden vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Umstieg von A1 auf A

  • Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Was brauchst du?

  • Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorie
  • Grundausbildung in der Praxis
  • 5h Überland-, 4h Autobahn- und 3h Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen:

Der Führerschein Klasse A erlaubt die das fahren von Zweirad Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädriger Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

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Motorleistung bis 35 kW

Führerschein Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

Umstieg von A1 auf A2

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Was brauchst du?

  • Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorie
  • Grundausbildung in der Praxis
  • 5h Überland-, 4h Autobahn- und 3h Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen:

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Motorleistung bis 11 kW

Führerschein Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Was brauchst du?

  • Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorie
  • Grundausbildung in der Praxis
  • 5h Überland-, 4h Autobahn- und 3h Nachtfahrt

Eingeschlossene Klassen:

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Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • Einer bbH von maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal  4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

  • Passbild
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung

Mofa-Führerschein

Mindestalter: 15 Jahre

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor.

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor.

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

  • Passbild
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • Grundausbildung 90 min.