PKW-Führerschein

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Dein PKW-Führerschein

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Klasse B

Der "klassische" Auto-Führerschein

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Klasse B197

Vom Automatik- zum Schaltwagen

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Klasse BF17

Schon mit 16 1/2 Jahren durchstarten!

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BEI UNS WIRD #GELERNT

Führerschein Klasse B

Für das selbstständige Fahren (ohne Begleitperson) eines PKWs ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Mit dem Führerschein der Klasse B darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen steuern. Zudem berechtigt Dich die Führerscheinklasse B zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen. Hast Du das 21 Lebensjahr erreicht, darfst Du mit der Klasse B außerdem noch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW fahren. Die Führerscheinklasse B umfasst die Klasse AM und die Klasse L.

Was brauchst du?
  • Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorie
  • Grundausbildung in der Praxis
  • 5h Überland-, 4h Autobahn- und 3h Nachtfahrt
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BEI UNS WIRD #GEFAHREN

Führerschein Klasse B197

Für das selbstständige Fahren (ohne Begleitperson) eines PKWs ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Mit dem Führerschein der Klasse B197 darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen steuern. Zudem berechtigt Dich die Führerscheinklasse B197 zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen.
Die Führerscheinklasse B197 umfasst die Klasse AM und die Klasse L.

Unterschied zum “klassischen” Führerschein

  • 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen
  • 15 Minuten interne Prüfung
  • restliche Ausbildung + Prüfung mit Automatikschaltung
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der nächste schritt zur unabhängigkeit

Alle Infos zum BF17

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Die Ausbildung darf frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen (max. 17 Jahre und 9 Monate), die theoretische Prüfung kann man maximal drei Monate, die praktische Prüfung maximal ein Monat vor dem 17. Geburtstag, ablegen.

Nach erfolgreicher Ausbildung erhält man ab dem 17. bis zum 18. Lebensjahr eine Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet und auch in Österreich gilt. (Tipp fürs Fahren in Österreich: unbedingt die KFZ-Versicherung darüber informieren!)
Ab dem 18. Lebensjahr muss man dann, wenn nichts vorgefallen ist, den regulären Führerschein beantragen.

In unserer Fahrschule kostet der Führerschein ab 17 Jahren KEINEN AUFPREIS für die reguläre Fahrausbildung!

Mehrkosten durch das Amt belaufen sich bei zwei Begleitpersonen auf ca. € 20,-

Für das Fahren mit Begleitperson eines PKWs ist ein Mindestalter von 16 1/2 Jahren vorgeschrieben. Mit dem Führerschein der Klasse BF17 darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen steuern. Zudem berechtigt Dich die Führerscheinklasse BF17 zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen.
Die Führerscheinklasse BF17 umfasst die Klasse AM und die Klasse L.

Besonderheiten

  • Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson im Auto sein
  • keine zahlenmäßige Beschränkung für Begleitpersonen
  • Ablegen der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Ablegen der Praxisprüfung frühestens ein Monat vor dem 17. Geburtstag

Begleitpersonen

Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Autofahrt eine Begleitperson im Auto anwesend sein, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • mind. 30 Jahre
  • mind. 5 Jahre Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
  • max. 1 Punkt in Flensburg

Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt KEINE AUSBILDUNGSFUNKTION!

Die Begleitpersonen sind bei der Anmeldung zu benennen und werden mit folgenden Unterlagen beim Landratsamt angemeldet:

  • Kopie vom Führerschein
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Es gibt keine zahlenmäßige Beschränkung für Begleitpersonen. Jedoch kostet jede Begleitperson, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen wird beim Amt eine Gebühr von 9,- €.